Aktuelle Urteile - Entscheidungen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Urteile und Entscheidungen, insbesondere Urteile von Oberlandesgerichten und den höchsten Bundesgerichten, sortiert nach den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.

 

Die Urteile und Entscheidungen haben unsere Anwälte für Sie zum besseren Verständnis gewissenhaft aufbereitet.


Aktuelle Urteile im Arbeitsrecht

Hier finden Sie aktuelle Gerichtsentscheidungen, die zum Arbeitsrecht, eines der Rechtsgebiete, auf welches wir uns besonders spezialisiert haben, ergangen sind. 


Hemmung von Ausschlussfristen durch Verhandlungen

Bundesarbeitsgericht (BAG)

Ur­teil vom 20.06.2018

Az.: 5 AZR 262/17

 

Vielfach sehen Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sog. Ausschlussklauseln vor, wonach Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, anderenfalls sie ersatzlos verfallen.

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu nunmehr höchstrichterlich entschieden, dass die Frist zur Geltendmachung gehemmt ist, also vor­über­ge­hend nicht läuft, so­lan­ge sich die Par­tei­en zu einigen versuchen bzw. au­ßer­ge­richt­li­che Ver­hand­lun­gen über einen Vergleich füh­ren. Diese Hemmung gilt insbesondere für sog. qualifizierte Ausschlussklauseln, welche eine Frist zu einer klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen bestimmen.

 

Um dem drohenden Verlust von Ansprüchen aufgrund von Verfallsklauseln zu entgehen, empfiehlt es sich daher zukünftig in nachweisbarer Form in Verhandlungen mit der jeweils anderen Arbeitsvertragspartei einzutreten. Solange solche Verhandlungen schweben, droht kein Verfall.


Aktuelle Urteile im Erbrecht

Hier bieten wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen, die zum Erbrecht, eines unserer spezialisierten Rechtsgebiete, ergangen sind. 


Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

Bundesgerichtshof  (BGH)

Urteil vom 20.05.2020

Az.: IV ZR 193/19

 

In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und hat nunmehr erstmals entschieden, dass von einem Pflichtteilsberechtigten die Ergänzung und/oder Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangt werden kann, wenn das notarielle Nachlassverzeichnis teilweise unvollständig ist.

 

Zwar kann der Pflichtteilsberechtigte beim Vorliegen eines notariellen Nachlassverzeichnisses grundsätzlich nicht mehr dessen Berichtigung bzw. Ergänzung verlangen und muss vom Erben stattdessen notfalls die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der im notariellen Nachlassverzeichnis erteilten Auskünfte gem. § 260 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einfordern. Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt aber eine Reihe von Ausnahmen anerkannt.

 

So kann beispielsweise ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses ausnahmsweise z.B. dann bestehen,

  • wenn in dem notariellen Nachlassverzeichnis mehrere Nachlassgegenstände nicht aufgeführt sind,
  • wenn Angaben über etwaige den Nachlass verringernde lebzeitigen Schenkungen des Erblassers und den fiktiven Nachlass fehlen,
  • wenn die Auskünfte zwar dem Wissensstand des zur Auskunft verpflichteten Erben und Notars entsprechen, diese sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft haben,
  • sich der Notar bei der Fertigung des notariellen Nachlassverzeichnisses lediglich auf die ungeprüfte Wiedergabe der Angaben des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt hat,
  • der Notar bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses den Pflichtteilsberechtigten nicht beteilgt hat, obwohl dieser seine Zuziehung beanspruchte.

Nur Beratungsgebühren für Testamentsentwurf

Bundesgerichtshof  (BGH)

Urteil vom 22.02.2018

Az.: IX ZR 115/17

 

Die Fertigung eines Testamentsentwurfs durch einen Rechtsanwalt rechtfertigt nicht den Ansatz einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis (VV-RVG).

 

Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein auf dem Gebiet des Erbrechts tätiger und mit der Fertigung des Entwurfs eines zu errichtenden Testaments beauftragter Rechtsanwalt hierfür von seinem Mandanten lediglich Beratungsgebühren gem. § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nicht jedoch eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis (VV-RVG) berechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) begründet seine Entscheidung damit, dass es sich - anders als bei der Mitwirken eines Rechtsanwalts bei der Gestaltung eines Vertrags - bei einer Testamentsgestaltung um kein Betreiben eines Geschäfts handelt, welche notwendige Voraussetzung für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist.

 

Trifft ein Rechtsanwalt bei einem auf die Gestaltung eines Testaments gerichteten Auftrag mit seinem Mandanten keine Gebührenvereinbarung, wird er hierfür künftig lediglich noch die übliche Beratungsgebühr erheben können, welche i.d.R. mit nur mit der früher bei Verbrauchern geltenden Erstberatungsgebühr zu bemessen sein dürfte. 


Aktuelle Urteile im Verkehrsrecht

Hier weisen wir Sie auf wichtige Urteile und gerichtliche Entscheidungen im Bereich Verkehrsrecht hin.


Akteneinsicht bei Ordnungswidrigkeiten

Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg)

Beschluss vom 06.05.2015

Az.: 2 Ss (OWi) 65/15

 

Umfang des Akteneinsichtsrechts in Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Geschwindigkeitsmessungen.

 

Das rechtliche Gehör des Betroffenen ist in Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Geschwindigkeitsmessungen nach Meinung des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG Oldenburg) dann verletzt, wenn im Zuge von gewährter Akteneinsicht die Messdateien nicht zugänglich gemacht werden. Es ist insoweit alles andere als ausreichend, wenn bei der Akteneinsicht lediglich in das Messprotokoll, in den Eichschein und in die Messfotos Einsicht genommen werden kann, obwohl diese Unterlagen, bei standardisierten Messverfahren grundsätzlich zum Nachweis des Geschwindigkeitsverstoßes genügen.

 

Dies ist eine wegweisende Entscheidung, welche dem Betroffenen in einschlägigen Verkehrsordungswidrigkeitenverfahren mit anwaltlicher Hilfe helfen dürfte, einen Freispruch, zumindest jedoch eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.


Aktuelle Urteile im Strafrecht

Hier machen wir Sie auf wichtige Urteile und Gerichtsentscheidungen im Bereich Strafrecht aufmerksam.


Grenzwerte zur nicht geringen Menge von Cannabinoiden

Cannabinoide sind Drogen mit cannabishaltigen Inhaltsstoffen. In der aktuellen Rechtsprechung ist nach wie vor umstritten, welche Grenzwerte bei Cannabinoiden einer nicht mehr geringen Menge zugrunde gelegt werden sollen. Hierzu haben wir nachfolgend eine Übersicht über aktuelle Entscheidungen im Strafrecht zusammengestellt.

  • Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.01.2015 wurde für 5-(1,1-Dimethylheptyl)-2-[(1RS,3SR)-3-hydroxycyclohexyl]-phenol in der normalen Erscheinungsform des Cannabicyclohexanol (CP 47,497) die nicht mehr geringe Menge mit 6g angenommen.
  • Im seinem Urteil vom 14.01.2015 ging der Bundesgerichtshof (BGH) bei 5-(1,1-Dimethyloctyl)-2-[(1RS,3SR)-3-hydroxycyclohexyl]-phenol in der homologen Erscheinungsform des Cannabicyclohexanol (CP 47,497-C8-Homologes) zwar von einem vergleichbaren Gefährdungspotential aus, setzte jedoch die n.g. Menge auf 2 g fest.
  • Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.01.2015 beginnt die n.g. Menge bei Naphtalin-1-yl)-(1-butyl-1H-indol-3-yl)-methanon (JWH-073) bei 6g.
  • Mit Urteil des Landgericht Kleve (LG Kleve) vom 07.11.2014 wurden JWH-122 (4-methyl-1-naphthyl)-(1-pentylindol-3-yl)methanon), JWH-203 (2-(2-chlorophenyl)-1-(1-pentylindol-3-yl)-ethanon) und JWH-210 (4-ethylnaphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)-methanon) wie JWH-018 eingestuft und die nicht geringe Menge mit 0,75g angenommen.
  • Nach einem anderen Urteil des Landgericht Kleve (LG Kleve) vom 07.11.2014 liegt die nicht geringe Menge von Methylendioxypyrovaleron (MDPV) bei 10g.