Rechtsanwalt Rainer Denzinger

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Alles über FAchanwalt Rainer Denzinger

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Rechtsanwalt Rainer Denzinger aus unserer Kanzlei, Ihrem Rechtsanwalt in Augsburg, näher vor. Sie erhalten detaillierte Informationen über seinen beruflichen Werdegang, seine unterschiedlichen Spezialisierungen auf bestimmte Rechtsgebiete und über die Fachanwaltstitel, die er führt. Daneben finden Sie hier auch noch sonstig Wissenswertes über RA Denzinger, wie z.B. sein Engagement in verschiedenen Vereinen und Organisationen, um sich ein genaues Bild über ihn machen zu können. 

Rechtsanwalt Rainer Denzinger - RA Denzinger
Rechtsanwalt Rainer Denzinger - Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht & Verkehrsrecht

Beruflicher Werdegang

Ab 1983 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit anschließender Referendarausbildung in Augsburg.

 

Seit 1993 zugelassener Rechtsanwalt.

 

Von 1993 bis 1994 Tätigkeit als Anwalt in einer größeren, auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Augsburg.

 

In 1994 Eintritt in die Kanzlei des weit über die Grenzen von Augsburg hinaus bekannten Kollegen Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhard Baur.

 

Ab 1995 Fortführung der Kanzlei des Kollegen Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhard Baur nach dessen unerwarteten Versterben.

 

Seit 1997 Fortführung der Kanzlei in Bürogemeinschaft mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz (bis 8/2016).

 

In 2017 Aufnahme von Rechtsanwalt Thilo Robeller in die Bürogemeinschaft.


Spezialisierungen von Rechtsanwalt Rainer Denzinger

Als einer der Anwälte unserer Anwaltskanzlei in Augsburg führt Rechtsanwalt Denzinger insgesamt drei Fachanwaltstitel, welche ihm von der Rechtsanwaltskammer München verliehen wurden.

 

Rechtsanwalt Rainer Denzinger ist

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland nur von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird und der gem. § 43c BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Von einem Rechtsanwalt können nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) höchstens 3 Fachanwaltstitel geführt werden.

 

Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) näher geregelt. Hiernach ist die Verleihung eines Fachanwaltstitel, ähnlich wie bei niedergelassenen Fachärzten, an sehr strenge Bedingungen geknüpft. Diese sind u.a.:

  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet durch Absolvierung eines in der Regel über mehrere Monate dauernden Fachanwaltskurs und der erfolgreichen Ablegung von mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren);
  • Nachweis von besonderer praktischer Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet über die Dauer von mindestens drei Jahren unter Darlegung einer Vielzahl von persönlich bearbeiteten Fällen;
  • Nachweis von ständigen fachspezifischen Fortbildungen auf dem jeweiligen Gebiet mit jährlich mindestens 15 Zeitstunden.

Aufgrund dieser hohen Hürden ist für den Rechtssuchenden gewährleistet, dass ein Fachanwalt auf dem Rechtsgebiet, in welchem er einen Fachanwaltstitel führt, ähnlich wie bei Fachärzten, über die erforderliche hohe Qualifikation verfügt.

 

Demgegenüber erfordert die Bezeichnung "Spezialist für ..." oder die Aussage "spezialisiert auf ..." oder die ebenso häufige Angabe "Anwalt für ..." regelmäßig keines geeigneten Nachweises und ist lediglich eine eigene subjektive Bewertung des jeweiligen Rechtsanwalts, wonach der Rechtssuchende leider schlichtweg darauf vertrauen muss, dass diese Angaben auch tatsächlich zutreffen.  


Mitgliedschaften

Rechtsanwalt Rainer Denzinger ist seit 1994 Mitglied im Augsburger Anwaltverein.

 

Von 2002 bis 2010 war Rechtsanwalt Denzinger zugleich Mitglied im Vorstand des Augsburger Anwaltverein e.V. und bekleidete dort von 2002 bis 2004 das Amt des Schriftführers und von 2004 bis 2010 das Amt des Schatzmeisters.

 

Seit 2010 ist RA Denzinger zugleich Mitglied im Beirat des Augsburger Anwaltverein e.V.


Reputation

Rechtsanwalt Rainer Denzinger ist seit vielen Jahren aufgenommen in die Personen-Enzyklopädie Who is Who. In diesem Werk werden nach Meinung des Herausgebers menschliche Leistungen auf verschiedenen Gebieten honoriert; jede Persönlichkeit, deren Biografie in einer der Who is Who-Enzyklopädien aufgenommen wird, hat nach Meinung des Herausgebers besondere persönliche und berufliche Leistungen auf unterschiedlichen Gebieten vollbracht.

 

Rechtsanwalt Denzinger engagiert sich auch seit über 40 Jahren in kirchlichen und ehrenamtlichen Bereichen. Er ist insbesondere Beiratsmitglied in mehreren ortsansässigen, gemeinnützigen Vereinen und in dieser Stellung stetig um die Wahrung des Rechtsfriedens bemüht.