Wir sind Verkehrsrecht in Augsburg

Ihr Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg
Verkehrsunfall

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg

Sie wohnen in Augsburg oder Umgebung und haben Fragen im Verkehrsrecht oder benötigen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt auf diesem Rechtsgebiet? Dann sind Sie bei uns mit unserem hierauf spezialisierten Anwalt genau richtig.


Die Rechtsanwälte unserer seit Jahrzehnten bestehenden Fachanwaltskanzlei sind seit über 20 Jahren Experten auf diesem Rechtsgebiet. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie z.B. bei Unfall, Kfz-Kauf, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Führerscheinentzug.


Rechtsgebiet Verkehrsrecht

Das Fachgebiet wird von den Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Augsburg betreut durch Rechtsanwalt Rainer Denzinger. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und darf sich, nicht zuletzt wegen seiner langjährigen Erfahrung und Tätigkeit als Anwalt, als erfolgreicher Spezialist auf diesem Gebiet bezeichnen.

 

Mit unserem spezialisierten Anwalt sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Unsere Anwaltskanzlei wird seit vielen Jahre erfolgreich in der raschen Abwicklung von Verkehrsunfällen betraut. Wir kümmern uns für Sie um die Ausschöpfung aller nur denkbarer Entschädigungsmöglichkeiten nach einem Unfall, welche wir auch erfolgreich vor Gericht durchsetzen, falls außergerichtlich eine zufriedenstellende Regulierung nicht erreicht werden kann. Zu unserer regelmäßigen Tätigkeit gehört auch Ihrer Vertretung in Problemfällen bei dem Kauf eines Fahrzeugs, sei es bei der Durchsetzung wie auch der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln. Daneben sind wir Experten in allen Angelegenheiten rund um Ihren Führerschein und tragen mit unserer Erfahrung dafür Sorge, dass es zu keiner Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder der Verhängung von einem Fahrverbot kommt. Unsere Spezialisierung umfasst auch Ihrer Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, wo wir durch die gewissenhafte Wahl der geeigneten Verteidigungsstrategie sowohl bei einem Bußgeldbescheid wie auch einem Strafbefehl oder einer Anklage vielfach eine Einstellung des Verfahrens bzw. einen Freispruch erreichen.


Problembereiche im Verkehrsrecht - Unser Portfolio

In den Bereichen Verkehrs-Zivilrecht, das Verkehrs-Strafrecht und Verkehrs-Verwaltungsrecht, für welches wir Ihnen einen seit Jahren erfahrenen Fachanwalt bieten, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Hier kommt es in der Praxis zu einer Vielzahl von rechtlichen Problembereichen, bei welchen meist nur Fachanwälte weiterhelfen können.


Die unterschiedlichen Fallgestaltungen, mit welchen wir weiter regelmäßig konfrontiert sind, stellen wir Ihnen im Folgenden in Kategorien unterteilt näher dar.


Verkehrsrecht - Verkehrs-Zivilrecht

  • Unfallschaden
  • Unfallregulierung
  • Schadensersatz
  • Reparaturkosten
  • Totalschaden (wirtschaftlicher Totalschaden)
  • Merkantiler Minderwert
  • Auslagenpauschale (Unkostenpauschale)
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden (Verdienstausfall bzw. entgangener Verdienst)
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Kleidungsschaden
  • Arztkosten
  • Heilbehandlungskosten
  • Kaskoschaden
  • Kfz-Kaufvertrag
  • Leasingvertrag
  • Finanzierung
  • Kaufpreisfinanzierung

Verkehrsrecht - Verkehrs-Strafrecht

Das Verkehrs-Strafrecht untergliedert sich in die Teilbereiche von Verkehrs-Straftaten und Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten. In beiden Bereichen, insbesondere in den nachstehenden Fällen, ist regelmäßig die Vertretung durch Fachanwälte oder einen spezialisierten Anwalt, bei drohenden hohen Haftstrafen sogar ggf. durch mehrere Rechtsanwälte als Verteidiger angezeigt. Dies ist schon allein deswegen erforderlich, da nur ein Anwalt Akteneinsicht erhält, ohne welche eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie grundsätzlich nicht möglich erscheint. Daneben drohen im Verkehrs-Strafrecht neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen regelmäßig empfindliche Nebenstrafen, wie die Entziehung des Führerscheins mit der Anordnung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins von mindestens drei Monaten oder die Verhängung eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten.

Verkehrsrecht - Verkehrs-Straftaten und Ahndung

  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), § 142 StGB
  • Straßenverkehrsgefährdung (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
  • Freiheitsstrafe
  • Geldstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)
  • Fahrverbot

Verkehrsrecht - Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten und Ahndung

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften)
  • Geschwindigkeitsmessung
  • Radarfalle
  • Laserpistole
  • 0,5-Promille-Grenze
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Alkoholkonsum
  • Fahren unter Drogeneinfluss oder Drogenkonsum
  • Nichteinhaltung des Mindestabstandes
  • Abstandsmessung
  • Rotlichtverstoß
  • Verwarnung
  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Amtliche Verwahrung der Fahrerlaubnis (Führerschein)

Verkehrsrecht - Verkehrs-Verwaltungsrecht und Maßnahmen

  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) durch die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle)
  • Wiedererteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Fachmedizinisches Gutachten (ärztliches Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation)
  • Theoretische Fahrprüfung
  • Praktische Fahrprobe
  • MPU-Gutachten (Gutachten über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung zum Nachweis der Fahreignung, sog. "Idioten-Test")
  • Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Fahreignungsmängel
  • Probezeitverlängerung
  • Punkteabbau im Fahreignungsregister (FAER) - früher Verkehrszentralregister  (VZR)

Was Sie über Verkehrsrecht unbedingt wissen sollten

Hier erfahren Sie vom spezialisierten Rechtsanwalt unserer Fachanwaltskanzlei, was Sie im Verkehrs-Zivilrecht und Verkehrs-Strafrecht unbedingt beachten müssen.

Freie Anwaltswahl im Verkehrsrecht

Entgegen den von Versicherungen immer wieder verbreiteten Behauptungen, darf jeder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr Geschädigte einen Rechtsanwalt seiner freien Wahl mit der Regulierung des Unfallschadens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen, sofern nicht ohnehin eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sie sollten deshalb bei einem Unfall nicht warten, bis die gegnerische Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnimmt, sondern sich möglichst unverzüglich an einen spezialisierten Anwalt wenden.

Regulierung von Unfallschäden durch Kfz-Werkstätten im Verkehrsrecht

Seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf jede noch so kleine und auf rechtlichem Gebiet naturgemäß völlig unbewanderte Kfz-Werkstatt einen materiellen Unfallschaden regulieren. Nahezu jede Kfz-Werkstatt macht hiervon zwischenzeitlich Gebrauch und offeriert zu ihrem Portfolio die Regulierung von Unfällen. Hiervon sollten Sie jedoch zur Vermeidung von Rechtsnachteilen niemals eingehen. Um eine für Sie optimale Unfallschadensregulierung zu erreichen, sollten Sie vielmehr sofort nach dem Unfall einen Fachanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, zumal dessen Kosten ohnehin vom Unfallgegner, der den Unfall verursacht hat, zu tragen sind oder von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen werden.

Schweigerecht des Beschuldigten im Verkehrsrecht

Entgegen ständiger anderslautender Angaben vieler Polizeibeamten haben Sie als Betroffener wegen einer Ordnungswidrigkeit oder als Beschuldigter einer Straftat ein Schweigerecht. Außer zur Ihrer Person müssen Sie also überhaupt keine Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden machen oder Fragen beantworten. Gegenteilig gilt der Grundsatz, dass derjenige, welcher in solchen Fällen irgendwelche Auskünfte gibt, anstatt sich auf sein Schweigerecht zu berufen, in der Regel einen schweren Fehler begeht, der im schlimmsten Fall zu einer späteren Verurteilung führen kann! Insoweit gilt es zu wissen, dass Schweigen niemals als fingiertes Geständnis gewertet werden darf, da es ein gesetzlich geschütztes Recht eines jedes Beschuldigten ist.