Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts zum Pilotenstreik
In einem Urteil vom 09.09.2015 hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) den Pilotenstreik bei der Lufthansa entgegen der vorausgegangenen Entscheidung des Arbeitsgericht Frankfurt (ArbG Frankfurt) vom 08.09.2015 für unrechtmäßig erklärt und untersagt.
In der Begründung seiner rechtskräftigen Entscheidung vertritt das LAG Hessen die Auffassung, dass die Gewerkschaft "Vereinigung Cockpit e.V." mit dem von ihm ausgerufenen Streik unzulässige Ziele verfolge und das Streikziel damit rechtswidrig sei.
Mit dieser Entscheidung dürften zukünftige Streiks der Pilotengewerkschaft gegen Lufthansa zumindest erschwert werden und mit einem neuerlichem Pilotenstreik auf absehbare Zeit nicht mehr zu
rechnen sein.
Zwischenzeitlich dürfte der Streikbereitschaft von Piloten erheblich der „Wind aus den Segeln“ genommen worden sein. Grund hierfür ist insbesondere die Insolvenz der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG. Diese hatte nämlich am 15.08.2017 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihre Vermögen und zwar zunächst in Eigenverwaltung gestellt. Danach wurde jedoch das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Im Zuge dieses Insolvenzverfahrens wurden vom Insolvenzverwalter gegenüber von über 8000 Mitarbeitern der Fluglinie Kündigungen ausgesprochen. Unter den gekündigten Arbeitnehmern befanden sich auch zahlreiche Piloten. Diese sind nunmehr auf der Suche nach neuen Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere auch bei der Lufthansa Group und machen den dortigen Beschäftigten ordentlich Konkurrenz. Seither müssen Beschäftigte der Lufthansa Group, insbesondere Piloten, selbst um ihren Arbeitsplatz fürchten, was deren zukünftiger Streikbereitschaft naturgemäß zuwiderläuft.
Es dürfte daher in absehbarer Zeit nicht mehr mit einem Pilotenstreik von Piloten der Lufthansa Group gerechnet werden müssen, zumal diese dadurch ihren eigenen Arbeitsplatz gefährden würden. Dies wird die Fluggäste der Airline freuen. Anderenfalls würden die Piloten selbst Gefahr laufen ihren eigenen Arbeitsplatz bei der Fluglinie zu verlieren oder zumindest ernstlich "auf das Spiel" zu setzen.
Näheres über den Autor
In der Anwaltskanzlei Denzinger & Coll. in Augsburg ist Rechtsanwalt Rainer Denzinger seit Jahrzehnten als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Verkehrsrecht tätig. In diesem Blog greift er regelmäßig aktuelle Rechtsthemen aus einem seiner Rechtsgebiete auf, um diese auch den nicht juristisch geschulten Lesern nahezubringen.