Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts zum Pilotenstreik

In einem Urteil vom 09.09.2015 hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) den Pilotenstreik bei der Lufthansa entgegen der vorausgegangenen Entscheidung des Arbeitsgericht Frankfurt (ArbG Frankfurt) vom 08.09.2015 für unrechtmäßig erklärt und untersagt.
In der Begründung seiner rechtskräftigen Entscheidung vertritt das LAG Hessen die Auffassung, dass die Gewerkschaft "Vereinigung Cockpit e.V." mit dem von ihm ausgerufenen Streik unzulässige Ziele verfolge und das Streikziel damit rechtswidrig sei.
Mit dieser Entscheidung dürften zukünftige Streiks der Pilotengewerkschaft gegen Lufthansa zumindest erschwert werden und mit einem neuerlichem Pilotenstreik auf absehbare Zeit nicht mehr zu
rechnen sein.

Über den Autor
Rechtsanwalt Rainer Denzinger aus der Anwaltskanzlei Denzinger & Coll. ist als jahrzehntelang tätiger Anwalt in Augsburg zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Verkehrsrecht. Er schreibt hier über Themen mit rechtlichen Bezug auf seine jeweiligen Fachgebiete. Als Experte im Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht versucht er sein Fachwissen möglichst einfach und verständlich an die Leser dieses Blogs weiterzugeben.