Hier stellen wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt in Augsburg unsere Anwälte und Fachanwälte vor, die sich insbesondere als Fachanwalt gezielt auf unterschiedliche, schwerpunktmäßig bearbeitete Rechtsgebiete spezialisiert haben. Jeder der Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Augsburg ist seit Jahrzehnten erfolgreich in der zielgerichteten Bemühung, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und kann für sich uneingeschränkt in Anspruch nehmen, stets die Interessen der Mandanten durchgesetzt zu haben.
Rechtsanwalt Rainer Denzinger erhielt 1993 seine Zulassung als Anwalt in Augsburg. Schon sehr frühzeitig erkannte er in seiner Tätigkeit als Anwalt die Notwendigkeit zu einer Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete und widmete sich verstärkt den Fachgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Aufgrund der hierbei erworbenen besonderen Erfahrungen war es ihm möglich, zusätzlich zu seiner forensischen Tätigkeit mehrere Fachanwalts-Ausbildungen zu absolvieren, die er mit der Verleihung der Höchstanzahl von drei zu führenden Fachanwalts-Titeln erfolgreich beenden konnte.
Er ist seit vielen Jahren als einer der wenigen Anwälte in Augsburg Fachanwalt für die Rechtsgebiete im Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Aufgrund dieser reichhaltigen Erfahrungen suchen nicht nur rechtssuchende Mandanten, sondern oftmals auch Richter und Kollegen unter den Anwälten oftmals seinen kompetenten Rat. Seine allseits geschätzte fachliche Anerkennung verdankt er daneben auch seiner jahrelangen Tätigkeit im Vorstand des örtlichen Anwaltvereins, wo der sich für die im Landgerichtsbezirk Augsburg ansässigen Anwälte in ehrenamtlicher Weise zunächst als Schriftführer und später auch als Schatzmeister verdient gemacht hat.
Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz (bis 8/2016) beendete sein Studium der Rechtswissenschaft 1980 und promovierte danach zum Dr. jur. (Doktor der Rechte). In 1982 wurde er als Anwalt zugelassen. Nachdem er bereits im Zuge seiner universitären Dozententätigkeit in Augsburg, wie auch bei seiner Promotion seine Vorliebe für das Fachgebiet Strafrecht entdeckt hatte, widmete er sich als Anwalt schon sehr bald nur noch ausschließlich diesem Rechtsgebiet. Als jahrzehntelang erfolgreich tätiger Strafverteidiger ist er zum Spezialist für Strafrecht geworden. Hierbei hat er sich insbesondere auf das Betäubungsmittel-Strafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht weiter spezialisiert.
Besondere Bekanntheit hat er durch seine Tätigkeit als Verteidiger in zahlreichen Großverfahren vor den Strafkammern am Landgericht Augsburg und den Strafsenaten beim Bundesgerichtshof erlangt, wo er die Fortentwicklung der Rechtsprechung in mehreren Fällen entscheidend mit geprägt hat. Daneben hat er sich seit jeher der juristischen Literatur gewidmet und ist Autor sowie Herausgeber einer Vielzahl juristischer Publikationen für Anwälte, insbesondere von Kommentaren und Lehrbüchern, die von vielen Richtern, den Staatsanwaltschaften und Kollegen für ihrer tägliche Arbeit gerne verwendet werden.
Rechtsanwalt Thilo Robeller (in Bürogemeinschaft) ist ebenfalls einer unserer Anwälte und wurde 1995 als Anwalt zugelassen; er ist seit vielen Jahren ebenfalls Fachanwalt für eines unserer schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebiete im Verkehrsrecht, nachdem er sich auf dieses Fachbereich seit langen Jahren besonders spezialisiert hatte.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht widmet er sich hierbei in besonderer Weise auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts der Regulierung von Verkehrsunfällen mit der Geltendmachung von Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, Erwerbsschaden- oder Haushaltführungsschaden-Ansprüchen sowie der Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen nach einem mit Sachmängeln behafteten Autokauf und/oder einer mangelhaften Fahrzeugreparatur und zwar sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Unsere Anwälte und Fachanwälte sind Mitglieder im Augsburger Anwaltverein und damit zugleich auch Mitglieder im Deutschen Anwaltverein. Das Hauptanliegen der Anwaltvereine ist die beständige Fortbildung ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft bietet insoweit die heute unbedingt erforderliche Möglichkeit der Weiterbildung und Vernetzung, insbesondere in diversen Arbeitsgemeinschaften, so z.B. in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht, in welchen sich die beigetretenen Rechtsanwälte weiterbilden und ihre Erfahrungen mit anderen Anwälten austauschen.
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