Hier geben wir Ihnen einen überzeugenden Überblick aus jeder einzelnen Bewertung und Rezension unserer Mandanten für uns, Ihrem Rechtsanwalt in Augsburg, denn wir nehmen Bewertungen und Rezensionen unserer Anwälte und Kanzlei, insbesondere für den jeweiligen Fachanwalt aber auch für dessen Mitarbeiter wichtig und sind stetig bemüht, unsere Leistungen für Sie zu verbessern, insbesondere für die von uns schwerpunktmäßig betreuten Fachgebiete im Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Nach unserem Profil und unserer Philosophie versuchen wir stets durch unsere Leistung und den durch unsere Tätigkeit erzielten Erfolg zu überzeugen und fühlen uns ausschließlich den Interessen des Mandanten verpflichtet. Die Zufriedenheit unserer Mandanten und der Wunsch, dass sie uns auch zukünftig mit ihren rechtlichen Belangen innerhalb unserer Rechtsgebiete betrauen, liegt uns sehr am Herzen.
Anders als eine Vielzahl anderer Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien legen wir Wert darauf, dass wir von unseren Mandanten selbst und in ehrlicher Weise sowie direkt und offen bewertet werden, anstatt uns zweifelhafte Bewertungen über einer der zahlreich vorhandenen Bewertungsportale zu sichern.
Über ein Lob oder eine positive Bewertung unserer Mandanten freuen wir uns natürlich immer. Wir nehmen aber auch etwaige Kritik sehr ernst. Über Ihre ehrliche Bewertung wären wir daher ebenfalls erfreut. Denn zur ständigen weiteren Verbesserung unserer Leistungen sind wir in besonderer Weise auf die Kritiken von Mandanten angewiesen. Wir freuen uns nämlich sehr, Sie zu unserem Mandantenkreis zählen zu dürfen. Für dieses Vertrauen nochmals ein herzliches Dankeschön.
Bitte helfen Sie uns bei der ständigen weiteren Verbesserung unserer Leistungen für unseren Mandantenkreis und bewerten Sie uns doch einfach im Internet über eine oder mehrere unserer Seiten im Internet, z.B. auf:
Selbstverständlich bleiben bei der Behandlung der Bewertungen unsere Verschwiegenheitspflichten gegenüber unseren Mandanten und deren Anonymität auf dem jeweiligen Bewertungsportal stets in hinreichender Weise gewahrt. Dies dürfen wir Ihnen natürlich ausdrücklich und uneingeschränkt versichern.
Beiträge aus dem Blog:
Bewertungen von Rechtsanwalt Rainer Denzinger unter anwalt.de
Rezensionen von Anwaltskanzlei Denzinger & Coll. unter Google
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