Hier stellen wir Ihnen Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz (bis 8/2016) aus unserer Kanzlei, Ihrem Rechtsanwalt in Augsburg, näher vor. Sie erhalten umfangreiche Informationen über seine berufliche Laufbahn und seine Spezialisierungen auf bevorzugte Rechtsgebiete. Weiter finden Sie auf dieser Seite auch noch sonst Wissenswertes über Anwalt Dr. Peter Kotz, beispielsweise über seine Tätigkeit als Autor und Herausgeber von juristischen Publikationen, um sich ein detailliertes Bild über ihn machen zu können.
Studium der Rechtswissenschaften und Referendarausbildung in Augsburg.
Von 1980 bis 1982 Promotion am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Joachim Herrmann an der Universität Augsburg zum Dr. jur (Doktor der Rechte) mit der Bewertung „magna cum laude“, also mit großem Lob (Note sehr gut und einer besonders anzuerkennenden Leistung).
Seit 1982 zugelassener Rechtsanwalt.
Von 1982 bis 1997 Tätigkeit als Anwalt in mehreren größeren Kanzleien in Augsburg.
Ab 1997 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Rainer Denzinger.
Als einer der Anwälte unserer Kanzlei ist Anwalt Dr. Peter Kotz (bis 8/2016) seit vielen Jahren mit ausschließlicher Spezialisierung im Strafrecht als erfolgreicher Strafverteidiger tätig gewesen, vor allem als Spezialist im Betäubungsmittel-Strafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht.
Er hat sich über die Grenzen Bayerns hinaus einen allseits anerkannten Namen als Strafverteidiger in einer Vielzahl von großen Wirtschaftsstrafverfahren vor den örtlichen Gericht und dem Bundesgerichtshof (BGH) gemacht, insbesondere in den sog. "Schreiber-, Strauß- und Schottdorf-Prozessen". Im Zuge derartiger Verfahren hat er die Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in mehreren Fällen entscheidend mitgestaltet; so hat er beispielsweise als erster bekannter Rechtsanwalt vor einem deutschen Strafgericht die Erholung eines DNA-Gutachtens zur Entlastung seines Mandanten vom Tatvorwurf durchgesetzt, was im Nachhinein eine Änderung der bis dahin noch antiquierten Rechtsprechung bewirkte und seither zur ständigen Praxis geworden ist.
Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz widmete sich neben seiner forensischen Tätigkeit im Strafrecht seit langer Zeit der juristischen Literatur und ist Autor und Herausgeber von zahlreichen juristischen Lehrbüchern, Kommentaren und Publikationen. Besonders zu erwähnen ist hierbei seine gemeinsam mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Augsburg a.D. Joachim Rahlf jüngst erarbeitete umfassende Kommentierung des Betäubungsmittel-Strafrechts in dem wohl bedeutendsten deutschen Strafrechtskommentar, dem Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) in Band V, welche sich zum unverzichtbaren Arbeitsmittel in der täglichen Praxis von Richten, Staatsanwälten und Rechtsanwälte entwickelt hat.
Anwalt Dr. Peter Kotz ist seit 1982 Mitglied im Augsburger Anwaltverein gewesen.
Der Kollege Dr. Kotz hat sich für den Augsburger Anwaltverein e.V. durch eine Reihe von Fortbildungsvorträgen zum Strafrecht und Gebührenrecht verdient gemacht.
Von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz stammt eine Vielzahl von juristischen Werken, u.a. ist er Autor und Herausgeber folgender bekannter juristischer Lehrbücher, Kommentare und Publikationen im Strafrecht:
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