Weitere Anwälte - Rechtsanwälte - Fachanwälte

Unsere weiteren Anwälte und Fachanwälte


Hier möchten wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt in Augsburg noch die in unserer Kanzlei als Anwälte und Fachanwälte tätigen weiteren Berufsträger und die von ihnen schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebiete, auf welche sie sich über viele Jahre hinweg spezialisiert haben, näher vorstellen.

 

Wer hier nun die Nennung von einer stattlichen Vielzahl von Berufsträgern erwarten, den müssen wir leider enttäuschen. Wir verstehen uns nach dem Profil unserer Anwaltskanzlei nicht als sog. "Anwaltsfabrik" und sind weder eine dieser vielen Großkanzleien, noch eine jener neumodischen Boutique-Kanzleien mit mehreren Dutzenden oder gar hunderten von Anwälten, sondern sind Ihre kleine mittelständische Kanzlei im Herzen von Augsburg.

 

Ganz bewusst haben wir uns seit jeher dafür entschieden, unsere Rechtsdienstleistungen dem Rechtssuchenden mit nur wenigen Berufsträgern in einer überschaubaren Anzahl anzubieten. Denn nur so ist der in unseren Augen für eine erfolgversprechende Anwaltstätigkeit überaus wichtige Mandantenkontakt, also der Kontakt und die Nähe zwischen dem einzelnen Rechtssuchenden und dem ausschließlich für seine Belange tätigen einzelnen Rechtsanwalt, zu gewährleisten und der Aufbau eines besonderen persönlichen Vertrauensverhältnisses realisierbar, während in größeren Kanzleien regelmäßig nur ein gleichsam anonymer Kontakt zwischen dem jeweiligen Anwalt, seiner Mitarbeiter und dem Mandanten besteht.

 

Bei jedem einzelnen Mandat legen wir sehr großen Wert auf eine stets sowohl individuelle, als auch qualifizierte und insbesondere ergebnisorientierte Betreuung unserer Mandanten durch einen intensiven und persönlichen Austausch zwischen dem jeweiligen Rechtsanwalt und Fachanwalt unserer Kanzlei einerseits und dem betreffenden Mandant andererseits, in dem unablässigen Bestreben, nur so die höchste Zufriedenheit unserer Mandanten gewährleisten zu können.


Weitere Anwälte - Fachanwalt Thilo Robeller

Rechtsanwalt Thilo Robeller (in Bürogemeinschaft) ist seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist neben Rechtsanwalt Rainer Denzinger, welcher bereits seit 2006 den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht führt, seit 2015 ebenfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Als jahrelang im Verkehrsrecht tätiger Fachanwalt versteht er sich selbstverständlich in besonderer Weise auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ersatzansprüchen nach einem Unfallschadensereignis, wie z.B. von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen, Erwerbsschadensansprüchen oder Haushaltführungsschadensansprüchen oder von Wandelungs- und Minderungsansprüchen bei einem mangelbehafteten Autokauf.

 

Daneben werden von ihm u.a. auch die Fachbereiche Betreuungsrecht und Sozialrecht sowie das Gebiet der außergerichtlichen Schuldenregulierung abgedeckt.