Testament

Inhalt

 

1. Grundsätze in der gewillkürten Erbfolge
2. Arten von letztwilligen Verfügungen


Grundsätze in der gewillkürten Erbfolge

Die sog. „gewillkürte Erbfolge“ und nicht die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn ein Erblasser in einer wirksamen letztwilligen Verfügung, beispielsweise in einem eigenhändigen Testament, Regelungen über die nach ihm eintretende Erbfolge getroffen hat.


Nur die gewillkürte Erbfolge ermöglicht einem Erblasser eine sachgerechte Vermögensnachfolge nach seinen eigenen Bedürfnissen, wonach er das Schicksal des Nachlassvermögens individuell steuern und zugleich steuerminimierende Lösungsansätze treffen kann.

 

Das Recht eines Erblassers, im Rahmen der gewillkürten Erbfolge eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende letztwillige Verfügung errichten zu können resultiert auf dem im deutschen Erbrecht geltenden Grundsatz der Testierfreiheit.


Arten von letztwilligen Verfügungen

Folgende Arten von letztwilligen Verfügungen werden im deutschen Erbrecht unterschieden:

  1. Eigenhändiges (Einzel-)Testament, § 2247 BGB
  2. Öffentliches (Einzel-)Testament, §§ 2231, 2232 BGB
  3. Eigenhändiges gemeinschaftliches Testament, §§ 2267, 2247 BGB, § 10 Abs.4 LPartG
  4. Öffentliches gemeinschaftliches Testament, §§ 2267, 2247 BGB, § 10 Abs.4 LPartG
  5. Notarieller Erbvertrag, §§ 2275 ff. BGB