Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

EU-Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unmittelbar anzuwendendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten. In dieser Verordnung sind neue Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, welche zur Vermeidung von drastischen Sanktionen allseits beachtet werden sollten, denn die DSGVO betrifft nahezu jeden, z.B. neben Selbstständigen auch Vereine und Blogger.

 

In der DSGVO ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt verankert, wonach es grundsätzlich untersagt ist, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern oder zu verarbeiten, falls dafür keine spezielle Rechtsgrundlage oder eine informierte Einwilligung der hiervon betroffenen Person vorliegt. Daneben gilt das Gebot der Datenminimierung und ein Recht auf vergessen werden, wonach nur so wenige Daten wie für den vorgesehenen Zweck unbedingt notwendig erhoben werden dürfen und diese wieder gelöscht werden müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Jeder Betreiber einer Website muss die Besucher der Website über Vorgänge aufklären, bei welchen personenbezogene Daten verarbeitet oder weitergegeben werden. Hierfür ist es erforderlich, an einer auf der Website leicht zu findenden Stelle in verständlicher und transparenter Sprache eine Datenschutzerklärung bereit zu halten, welche die nach der DSGVO erforderlichen Pflichtangaben beinhaltet; es genügt also nicht, die Erklärung nur im Impressum zu verlinken.

 

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unserer Kanzlei kann jederzeit auf unserer Website unter https://www.ra-denzinger.de/j/privacy abgerufen werden und steht auch in der Rubrik Aktuelles unter Downloads als PDF-File zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.

 

Mittlerweile hat sich der anfängliche "Hype" um die neuen gesetzlichen Bestimmungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schon wieder weitestgehend gelegt. Es scheint als kehre der bisherige, eher unbedarfte Umgang mit Daten, wieder zurück, was nicht Ziel des Gesetzgebers gewesen sein mag und was bestimmt auch nicht unbedingt im Sinne des besonders schutzwürdigen Verbrauchers sein kann.

Rechtsanwalt Rainer Denzinger
Rechtsanwalt Rainer Denzinger

Alles über den Autor

 

Als dreifacher Fachanwalt ist Rechtsanwalt Rainer Denzinger aus der Anwaltskanzlei Denzinger & Coll. in Augsburg seit vielen Jahren im Arbeitsrecht, Erbrecht sowie im Verkehrsrecht tätig. In diesem Blog schreibt er über aktuelle Themen mit rechtlichen Bezug auf unsere Rechtsgebiete. Dabei versucht er sein fundiertes Fachwissen in einer auch für den juristischen Laien verständlich Weise weiterzugeben.