Sie wohnen in Augsburg oder Umgebung und haben Fragen an einen Anwalt im Strafrecht oder benötigen die Vertretung durch einen hierauf
spezialisierten Rechtsanwalt? Dann sind Sie bei uns richtig.
Die Anwälte unserer seit Jahrzehnten bestehenden Kanzlei sind seit über 20 Jahren Experten auf diesem Fachgebiet. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie mit Erfolg, insbesondere bei Straftaten mit Bezug zu Alkohol, Drogen, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis und hiermit verbundenen Nebenstrafen, wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Das Rechtsgebiet wird von den Rechtsanwälten unserer Fachanwaltskanzlei gemeinsam betreut von Rechtsanwalt Rainer Denzinger sowie (bis 8/2016) von Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Kotz. Sie bilden ein Team von kompetenten Verteidigern und sind in einer Vielzahl von Strafverfahren auch zusammen aufgetreten, insbesondere in Fällen von zwei oder mehreren Mitangeklagten, wo sie in der Regel erfolgreich gemeinsam Freisprüche der Angeklagten von den Tatvorwürfen erzielen konnten.
Rechtsanwalt Rainer Denzinger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und darf sich deswegen, sowie aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt und der hierdurch erworbenen vielfältigen Erfahrung als Experte auf diesem Gebiet bezeichnen. Seine Praxis beschränkt sich hierbei jedoch nicht nur auf Verkehrs-Strafsachen sondern geht weit darüber hinaus. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Kollegen Dr. jur. Peter Kotz ist er insbesondere auch in Betäubungsmittel-Strafsachen erfahren.
Rechtsanwalt Dr. jur Peter Kotz (bis 8/2016) ist seit vielen Jahren erfolgreicher Strafverteidiger, vor allem in Betäubungsmittel-Strafsachen sowie im Wirtschafts-Strafsachen gewesen. Er ist durch eine Vielzahl von Aufsehen erregenden großen Strafverfahren bekannt geworden, in welchen er meist eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln und einen Freispruch erzielen konnte; dabei konnte er auch Rechtsgeschichte mitschreiben und konnte mehrfach eine Rechtsprechungsänderungen bewirken. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat er sich durch zahlreiche Veröffentlichungen in der juristischen Literatur einen bundesweit anerkannten Namen gemacht hat. Die von ihm verfassten Kommentare sind zu Standardwerken geworden, welche von jedem Praktiker gerne verwendet werden.
Zu dem weitläufigen Gebiet der Strafsachen, wofür wir Ihre kompetenten Ansprechpartner sind, zählen nicht nur Straftaten sondern auch Ordnungswidrigkeiten, insbesondere aus dem Bereich der Verkehr-Ordnungswidrigkeiten. Hier besteht in der Praxis sowohl beim Tatvorwurf einer Straftat wie auch einer Ordnungswidrigkeit nahezu ausnahmslos die Notwendigkeit der Verteidigung durch hochgradig spezialisierte Rechtsanwälte oder Fachanwälte.
Die unterschiedlichen Problemfelder, mit welchen unsere Anwälte regelmäßig konfrontiert sind, stellen wir Ihnen nachfolgend in Kategorien unterteilt näher dar. Hierbei haben wir uns aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Bereiche Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, Verkehrs-Strafsachen, Betäubungsmittel- und Wirtschafts-Strafsachen beschränkt.
Entgegen den immer wieder falschen Hinweisen von Polizeibeamten ist das Schweigen zu einem Vorwurf alles andere als gleichbedeutend mit einem Einräumen der Tat und kann auch nicht als Eingeständnis gewertet. Das Recht zu schweigen (Schweigerecht) ist vielmehr ein in Art. 1 Abs.1 Grundgesetz (GG) garantiertes Grundrecht. Jedem Beschuldigter kann daher nur dringend empfohlen werden, sich zu einem Tatvorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden zumindest solange nicht zu äußern, bis sein Anwalt eine Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten hat. Anderenfalls gibt er freiwillig Informationen preis, ohne welche er im späteren Verlauf schwerlich hätte geahndet bzw. verurteilt werden können.
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